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Der Nationalparkrat ist die länderübergreifende Dachorganisation des Nationalparks Hohe Tauern und somit auch das höchste Entscheidungsgremium im Nationalpark Hohe Tauern. Seine Aufgaben sind seit 1994 mit Staatsvertrag (15a B-VG Vereinbarung) zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol festgelegt.
15a B-VG Vereinbarung Nationalpark Hohe Tauern 21.45 Kb
Grundverständnis länderübergreifende Zusammenarbeit 1.01 Mb
