Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung am 16. April 2010 in der Nationalparkgemeinde Obervellach. Viele GrundbesitzerInnen kamen um sich über das Thema „Natura 2000 und Europaschutzgebiet Nationalpark Hohe Tauern“ zu informieren.
Was ist „Natura 2000“?
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europaweites Netzwerk von geschützten Gebieten. Dieses Netzwerk wird von der Europäischen Union gemeinsam mit ihren Mitgliedsstaaten eingerichtet. Rechtlich basiert Natura 2000 auf zwei Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union:
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Vogelschutz-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten aus dem Jahr 1979
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Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen aus dem Jahr 1992.
Mit dem EU-Beitritt 1995 hat sich Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien umzusetzen und ein Netz an Schutzgebieten auszuweisen. Dieses europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. So sollen die reichhaltigen Natur- und Kulturlandschaften Europas dauerhaft gesichert werden. Die wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie die natürlichen und naturnahen Lebensräume sollen für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden.
Natura 2000 im Nationalpark Hohe Tauern Kärnten
Der Nationalpark Hohe Tauern Kärnten ist das mit Abstand größte der 32 Natura 2000-Gebiete in Kärnten. Mit 335 km² befinden sich 61 % der Kärntner Natura 2000 Flächen im Nationalpark Hohe Tauern. Die Nominierung als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet erfolgte bereits im Jahr 1995. Der Nationalpark Hohe Tauern Kärnten wurde 2002 – wegen seiner europaweiten Bedeutung für bestimmte Vogelarten - auch als Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
Bartgeier und Schwarzspecht, Kleine Hufeisennase und Grünes Koboldmoos, Silikatschutthalden und Gletscher das sind nur einige von vielen Schützgütern, die im Natura 2000 Gebiet Nationalpark Hohe Tauern vorkommen und besonders geschützt sind.
2010 Verordnung zum Europaschutzgebiet Nationalpark Hohe Tauern
Laut Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie müssen die gemeldeten Natura 2000-Gebiete im nationalen Recht verankert werden. Für Kärnten stellt das Naturschutzgesetz die Rechtgrundlage hierfür dar. Dementsprechend ist für das Jahr 2010 die Verordnung des Nationalparks Hohe Tauern Kärnten als Europaschutzgebiet vorgesehen.
Dies war auch der Anlass für Nationalpark- und Naturschutzreferenten LHStv. Dipl.-Ing. Uwe Scheuch alle Betroffenen über dieses Vorhaben zu informieren. Dr. Gerold Glantschnig (Leiter des Verfassungsdienstes des Amtes der Kärntner Landesregierung) gab einen einfachen Überblick zu den komplizierten europarechtlichen Vorgaben bezüglich Natura 2000. DI (FH) Mag. Johann Wagner (Abteilung 20 Landesplanung, fachlicher Naturschutz) beleuchtete die konkrete Situation in Kärnten und stellte das geplante „Europaschutzgebiet Nationalpark Hohe Tauern“ vor.
Bei der anschließenden Diskussion - moderiert durch Nationalparkdirektor Peter Rupitsch - konnten viele offene Fragen geklärt und ein Großteil der Bedenken ausgeräumt werden.





